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Wolf Behrens

  • Der Eigentumswerb des Ehemannes an nicht in seinem Besitz befindliche, zum eingebrachten Gute der Frau gehörigen Zinsscheinen beim Guterstande der Verwaltung und NutzniessungDer Eigentumswerb des Ehemannes an nicht in seinem Besitz befindliche, zum eingebrachten Gute der Frau gehörigen Zinsscheinen beim Guterstande der Verwaltung und Nutzniessung