Readfeed

Tom Joachim Erdt

1963

  • Das verwaltungsakzessorische Merkmal der Unbefugtheit in [Paragraf] 324 StGB und seine Stellung im DeliktsaufbauDas verwaltungsakzessorische Merkmal der Unbefugtheit in [Paragraf] 324 StGB und seine Stellung im Deliktsaufbau