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Kurt Dietrich
1882
Hat das Bürgerliche Gesetzbuch in den Gesetzesbestimmungen über die Rechtsgeschäfte der in der Geschäftsfähigkeit Beschränkten ([Section symbol][Section symbol] 107 ff. B.G.B.) den Gedanken, auch den Gegner des beschränkt Geschäftsfähigen beim Abschlusse