Christoph Carl Stübel
1764 – 1828
Das Criminalverfahren in den deutschen Gerichten mit besonderer Rücksicht auf das Königreich Sachsen wissenschaftlich und zum praktischen Gebrauche
Ueber den Thatbestand der Verbrechen, die Urheber derselben und die einem verdammenden Endurtheile erforderliche Gewissheit des Erstern, besonders in Rücksicht der Tödtung, nach gemeinen in Deutschland geltenden und chursächsischen Rechten