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August Weidenfeller

  • Haftet der Mieter nach dem Recht des B.G.B. dem Vermieter gegenüber für den Schaden, welchen seine Familienange-hörigen seine Dienstboten oder sein Logierbesuch der Mietsache schuldhaft zufügenHaftet der Mieter nach dem Recht des B.G.B. dem Vermieter gegenüber für den Schaden, welchen seine Familienange-hörigen seine Dienstboten oder sein Logierbesuch der Mietsache schuldhaft zufügen