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Wilhelm Goeze
1875
Das reichsgesetz für jugendwohlfahrt vom 9. juli 1922 in der fassung der verordnung vom 14. februar 1924 und das preussische ausführungsgesetz mit ausführungsanweisung einschliesslich der übrigen landesgesetze
Die Erfüllung einer verjährten Forderung
Reichsgesetz fürJugendwohlfahrt