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Franz Boos
Die Anwendbarkeit des [section symbol] 281 B.G.B. auf das rechtsgeschäftliche Entgelt
Die Anwendbarkeit des [section] 281 B.G.B. auf das rechtsgeschäftliche Entgelt, sowie seine Anwendung auf das nach [section] 985 B.G.B. bestehende Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer