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Eckhard Pfeuffer

1941

  • Die innerhalb von Strafvollstreckung und Strafvollzug gem. den [Paragraphen]458, 462 StPO und 23 ff EG GVG anfechtbaren Massnahmen und die zukünftige Regelung ihrer Überprüfbarkeit in einem BundesstrafvollzugsgesetzDie innerhalb von Strafvollstreckung und Strafvollzug gem. den [Paragraphen]458, 462 StPO und 23 ff EG GVG anfechtbaren Massnahmen und die zukünftige Regelung ihrer Überprüfbarkeit in einem Bundesstrafvollzugsgesetz