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Josef Rosenkranz

1902

  • Die Rechtsnatur des zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem von der gemeindebehörde bezeichneten wohnungsuchenden bestehenden Mietvertrages ...Die Rechtsnatur des zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem von der gemeindebehörde bezeichneten wohnungsuchenden bestehenden Mietvertrages ...