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Joachim Krebst

1912

  • Die allgemeine Staatsaufsicht nach der deutschen Gemeindeordnung vom 20.1.35. unter Berücksichtigung der Stellung des Beauftragten der NSDAP. und des deutschen GemeindetagesDie allgemeine Staatsaufsicht nach der deutschen Gemeindeordnung vom 20.1.35. unter Berücksichtigung der Stellung des Beauftragten der NSDAP. und des deutschen Gemeindetages