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Siegbert Spriner

  • Die Ausrechnungsbefugnis des Hauptschuldners gegenüber dem Regretzanspruch des Bürgen mit einer ihm an den befriedigten Gläubiger zustehenden GegenförderungDie Ausrechnungsbefugnis des Hauptschuldners gegenüber dem Regretzanspruch des Bürgen mit einer ihm an den befriedigten Gläubiger zustehenden Gegenförderung