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Otto Bödiker

  • Wirkt nach Reichsreht das vom Vermieter gegen den Mieter erstrittene Räumungsurteil Rechtskraft und Vollstreckbarkeit gegen den nach der Rechtshängigkeit aufgenommenen Untermieter? Enthält die Räumungsklage aus [sektion] 556 B.G.B. ein sachenrechtliches MWirkt nach Reichsreht das vom Vermieter gegen den Mieter erstrittene Räumungsurteil Rechtskraft und Vollstreckbarkeit gegen den nach der Rechtshängigkeit aufgenommenen Untermieter? Enthält die Räumungsklage aus [sektion] 556 B.G.B. ein sachenrechtliches M