Bruno Naefe
Die gestaltung der wandelung nach [paragraph] 467 B.G.B. unter kurzer berücksichtigung der bestimmungen des römischen rechts und des preussischen allgemeinen landrechts
Die Gestaltung der Wandelung nach [section symbol] 467 B.G.B. unter kurzer Berücksichtigung der Bestimmungen des römischen Rechts und des Preussischen Allgemeinen Landrechts ...