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Adrian Jent

1959

  • Die immaterielle Beistandspflicht zwischen Ehegatten unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes, mit Berücksichtigung der Eherechtsrevision sowie des deutschen, französischen und österreichischen RechtsDie immaterielle Beistandspflicht zwischen Ehegatten unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes, mit Berücksichtigung der Eherechtsrevision sowie des deutschen, französischen und österreichischen Rechts