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Walter Klaus

  • Inwieweit lässt sich nach den Bestimmungen des BGB neben der Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung eine vertragliche Haftung des Vertretenen für dolus seines Vertreters beim Vertragsschluss rechtfertigen?Inwieweit lässt sich nach den Bestimmungen des BGB neben der Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung eine vertragliche Haftung des Vertretenen für dolus seines Vertreters beim Vertragsschluss rechtfertigen?