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Agnieszka Goscinska

  • Die Geschlechterspezifische Besetzung des Aufsichtsrates Durch Die Anwendung Insbesondere des Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzesDie Geschlechterspezifische Besetzung des Aufsichtsrates Durch Die Anwendung Insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes