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Eike Duckwitz

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  • Die Verwertbarkeit von nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Prozessstoff bei der Beweiswürdigung und Strafzumessung im Strafverfahren - Eine Untersuchung aus rechtsstaatlicher und verfahrensrechtlicher PerspektiveDie Verwertbarkeit von nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Prozessstoff bei der Beweiswürdigung und Strafzumessung im Strafverfahren - Eine Untersuchung aus rechtsstaatlicher und verfahrensrechtlicher Perspektive