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Hans Wehmeier

  • Kann auf grund von handlungen, die ein Beamter vor Erlangung der Anstellung begangen hat, die Dienstentlassung des Beamten erfolgen, kann insbesondere ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Dienstentlassung stattfinden?Kann auf grund von handlungen, die ein Beamter vor Erlangung der Anstellung begangen hat, die Dienstentlassung des Beamten erfolgen, kann insbesondere ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Dienstentlassung stattfinden?