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Clemens Gaul

  • Inwieweit ist die sachlage während des bestehens einer gemeinschaft (B.G.B. [Section symbol][Section symbol] 741-758) praktisch bequemer ausgestaltet, als derselbe zustand der gemeinrechtlichen communio incidens?Inwieweit ist die sachlage während des bestehens einer gemeinschaft (B.G.B. [Section symbol][Section symbol] 741-758) praktisch bequemer ausgestaltet, als derselbe zustand der gemeinrechtlichen communio incidens?