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Fritz Ikenberg

  • Die haftung der nicht rechtsfähigen vereine für unerlaubte handlungen ihrer vorstandsmitglieder und verfassungsmässig berufenen vertreter mit besonderer berücksichtigung der gewerkschaftenDie haftung der nicht rechtsfähigen vereine für unerlaubte handlungen ihrer vorstandsmitglieder und verfassungsmässig berufenen vertreter mit besonderer berücksichtigung der gewerkschaften