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Sandro Costa

1951

  • Die Besteuerung des nicht unmittelbar Verwaltungs-, resp. kirchlichen Zwecken dienenden Einkommens und Vermögens der Gemeinden und Kirchen, unter besonderer Berücksichtigung des Kantons GraubündenDie Besteuerung des nicht unmittelbar Verwaltungs-, resp. kirchlichen Zwecken dienenden Einkommens und Vermögens der Gemeinden und Kirchen, unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Graubünden