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Diether Sann

1933

  • Die Vervielfältigung von Sprachwerken und Werken der Tonkunst zum persönlichen Gebrauch de lege lata und de lege ferenda unter Berücksichtigung des ausländischen und internationalen Rechts ...Die Vervielfältigung von Sprachwerken und Werken der Tonkunst zum persönlichen Gebrauch de lege lata und de lege ferenda unter Berücksichtigung des ausländischen und internationalen Rechts ...