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Heinz von Böttinger

  • Die exceptio rei iudicatae im römischen und heutigen Recht mit besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für das Verhältnis der Erbschaftsklage zur den erbschaftlichen Singularklagen, behandelt im Anschluss an die l. 7 [Sektionen] 4, 5 D. 44, 2Die exceptio rei iudicatae im römischen und heutigen Recht mit besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für das Verhältnis der Erbschaftsklage zur den erbschaftlichen Singularklagen, behandelt im Anschluss an die l. 7 [Sektionen] 4, 5 D. 44, 2