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Heinz von Böttinger
Die exceptio rei iudicatae im römischen und heutigen Recht mit besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für das Verhältnis der Erbschaftsklage zur den erbschaftlichen Singularklagen, behandelt im Anschluss an die l. 7 [Sektionen] 4, 5 D. 44, 2