Readfeed

Detlef Mieth

1944

  • Der Rechtsschutz des ausserhalb der Verwaltung stehenden Bürgers gegenüber internen Einzelmassnahmen der Verwaltung, insbesondere Weisungen, unter besonderer Berücksichtigung der Anordnung von AuftragssperrenDer Rechtsschutz des ausserhalb der Verwaltung stehenden Bürgers gegenüber internen Einzelmassnahmen der Verwaltung, insbesondere Weisungen, unter besonderer Berücksichtigung der Anordnung von Auftragssperren