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Bernhard Barthel

1940

  • Ist der Eingriff in eines der "klassischen" Rechte bzw. Rechtsgüter des Paragraphen 823 Abs. 1 BGB auch dann rechtswidrig, wenn der Eingreifende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat?Ist der Eingriff in eines der "klassischen" Rechte bzw. Rechtsgüter des Paragraphen 823 Abs. 1 BGB auch dann rechtswidrig, wenn der Eingreifende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat?