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Arthur Ludwig Lehr
Die voraussetzungen, unter denen der staat nach [section symbol] 89 BGB. für den von einem beamten einem dritten zugefügten schaden verantwortlich ist
Die Voraussetzungen, unter denen der Staat nach [sektion] 89 BGB. für den von einem Beamten einem Driten zugefügten schaden verantwortlich ist