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Otto Strasmann

  • Ist nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrechte die Begnadigung der gegen einen Rechtsanwalt oder Arzt erkannten ehrengerichtlichen Strafen und der nach [section] 888 und [section] 890 ZPO. gegen den Schuldner getroffenen Massnahmen der GeldstrafIst nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrechte die Begnadigung der gegen einen Rechtsanwalt oder Arzt erkannten ehrengerichtlichen Strafen und der nach [section] 888 und [section] 890 ZPO. gegen den Schuldner getroffenen Massnahmen der Geldstraf