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Heinrich Hahne

1881

  • Über den sogenannten contractus mohatrae, den auf Hingabe einer Sache zum Verkauf und Behalten des Erlöses als Darlehn gerichteten Vertrag, nach dem heutigen bürgerlichen Recht ...Über den sogenannten contractus mohatrae, den auf Hingabe einer Sache zum Verkauf und Behalten des Erlöses als Darlehn gerichteten Vertrag, nach dem heutigen bürgerlichen Recht ...