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Jürgen Reinecke

1939

  • Die Haftung des Verkäufers für Leistungsstörungen im geltenden deutschen Recht, verglichen insbesondere mit dem internationalen Kaufgesetz vom 1. Juli 1964Die Haftung des Verkäufers für Leistungsstörungen im geltenden deutschen Recht, verglichen insbesondere mit dem internationalen Kaufgesetz vom 1. Juli 1964