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Victor Otto
Die anfechtung von rechtshandlungen, welche ein schuldner, zu dessen vermögen konkurs nicht eröffnet ist, zum nachtheile seiner gläubiger vornimmt, nach gemeinem, sächsischem und deutschem reichsrechte
Ueber die Resorption von Jodalkalien, Natriumsalicylat, Chloralhydrat und Strychnin im Magen