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Wilhelm Rathke

  • Die auflösung einer offenen handelsgesellschaft durch einen gesellschaftsvertrag, nach dem alle gesellschafter bis auf einen ausscheiden, und der berbleibende das geschäft mit den aktiven und passiven übernimmtDie auflösung einer offenen handelsgesellschaft durch einen gesellschaftsvertrag, nach dem alle gesellschafter bis auf einen ausscheiden, und der berbleibende das geschäft mit den aktiven und passiven übernimmt