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Hartmut Schubert

1939

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  • Die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraph 72 [i.e. zweiundsiebzig] des BundessozialhilfegesetzesDie Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraph 72 [i.e. zweiundsiebzig] des Bundessozialhilfegesetzes
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