Hartmut Schubert
1939
Die Begriffe der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und einer ausreichenden Erfahrung in Section 49 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraph 72 [i.e. zweiundsiebzig] des Bundessozialhilfegesetzes
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraph 72 des Bundessozialhilfegesetzes