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Carl Kikath

  • Kann nach gemeinem rechte und Bürgerlichem gesetzbuche derjenige, der in entschuldbarer unkenntnis seiner aufrechnungsbefugnis eine forderung bezahlt hat. das gezahlte mit der condictio indebiti züruckfordern?Kann nach gemeinem rechte und Bürgerlichem gesetzbuche derjenige, der in entschuldbarer unkenntnis seiner aufrechnungsbefugnis eine forderung bezahlt hat. das gezahlte mit der condictio indebiti züruckfordern?