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Katharina Königschulte

  • Die Kompetenzverteilung Zwischen Justiz und Jugendhilfe Bei Entscheidungen Zu Erzieherischen Ambulanten Massnahmen Im JGG, Insbesondere 10 JGGDie Kompetenzverteilung Zwischen Justiz und Jugendhilfe Bei Entscheidungen Zu Erzieherischen Ambulanten Massnahmen Im JGG, Insbesondere 10 JGG