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Wilhelm Roltsch

  • Was ist im sinne des [paragraph] 119 Abs. 2 B.G.B. eine Eigenschaft, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird, und wie verhält sich die Anfechtung gemäss [paragraph] 119 Abs. 2 B.G.B zu der Haftung für Sachmängel beim Kauf?Was ist im sinne des [paragraph] 119 Abs. 2 B.G.B. eine Eigenschaft, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird, und wie verhält sich die Anfechtung gemäss [paragraph] 119 Abs. 2 B.G.B zu der Haftung für Sachmängel beim Kauf?