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Julius Drumm

1954

  • Die Grundsätze der Produzentenhaftung nach [Paragraph] 823 Abs. 1 BGB als Leitbild für die deliktische Haftung des Krankenhausträgers für medizinische FehlleistungenDie Grundsätze der Produzentenhaftung nach [Paragraph] 823 Abs. 1 BGB als Leitbild für die deliktische Haftung des Krankenhausträgers für medizinische Fehlleistungen