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Hans Puttfarchen

1902

  • Das recht des gläubigers auf den erlös bei versteigerung gepfändeter, dem schuldner nicht gehöriger sachen und die ansprüche des sacheigentümers, insbesondere nach abgewiesener widerspruchsklageDas recht des gläubigers auf den erlös bei versteigerung gepfändeter, dem schuldner nicht gehöriger sachen und die ansprüche des sacheigentümers, insbesondere nach abgewiesener widerspruchsklage