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Anton Jaeger

1889

  • Die zum schutze des vertragserben gegen eine vereitelung des erbvertrags durch verfügungen des vertragserblassers unter lebenden gegebenen verschrften der [sektionen] 2287, 2288 B.G.B.Die zum schutze des vertragserben gegen eine vereitelung des erbvertrags durch verfügungen des vertragserblassers unter lebenden gegebenen verschrften der [sektionen] 2287, 2288 B.G.B.