Otto Kissler
Die Beschimpfung Verstorbener
Haftet nach gemeinem Recht der ehemalige Besitzer einer fremden Sache, welcher sie gegen Entgelt veräussert hat, dem Eigenthümer derselben auf Herausgabe des Kaufpreises?
Haftet nach gemeinem Recht der ehemalige Besitzer einer fremden Sache, welcher sie gegen Entgelt veräuszert hat, dem Eigenthümer derselben auf Herausgabe des Kaufpreises?