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Karl Gottfried Schiebeck

1886

  • Die Körperverletzung nach dem 17. Abschnitte des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und 18. Abschnitt des Vorentwurfs zu einem Deutschen Strafgesetzbuch ...Die Körperverletzung nach dem 17. Abschnitte des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und 18. Abschnitt des Vorentwurfs zu einem Deutschen Strafgesetzbuch ...