Readfeed

Waldemar Koehne

  • Vertretung im empfang von empfangsbedürftigen willenserklärungen, insbesondere auch bei mehrheit von vertretern, nach bürgerlichem gesetzbuchVertretung im empfang von empfangsbedürftigen willenserklärungen, insbesondere auch bei mehrheit von vertretern, nach bürgerlichem gesetzbuch