Friedrich Karl Rober
Die Haftung eines nach dem 1. Januar 1900 aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedenen Mitgliedes
Die Haftung eines nach dem 1. Januar 1900 aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedenen Mitgliedes, dessen Ausscheiden nicht in das Handelsregister eingetragen ist, fr̨ die Geschf̜tstht̜igkeit eines Gesellschafters