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Hugo Rosendahl

  • Inwieweit finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Vetragspfandrecht Anwendung auf das Pfändungspfandrecht der Zivilprozessordnung, insbesondere ist auch das Pfandungspfandrecht ein akzessorisches Recht?Inwieweit finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Vetragspfandrecht Anwendung auf das Pfändungspfandrecht der Zivilprozessordnung, insbesondere ist auch das Pfandungspfandrecht ein akzessorisches Recht?