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Anette Oberhauser

  • Die zivilrechtliche Haftung bei der Anwendung alternativer Heilverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Heilkundebegriffs und der Lebensbewältigungshilfe, zugleich ein Vergleich der Haftung heilkundiger BerufsgruppenDie zivilrechtliche Haftung bei der Anwendung alternativer Heilverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Heilkundebegriffs und der Lebensbewältigungshilfe, zugleich ein Vergleich der Haftung heilkundiger Berufsgruppen