Hermann-Adolf Kunisch
Die Voraussetzungen Für Bereicherungsansprüche in Dreiecksverhältnissen
Die Voraussetzungen für Bereicherungsansprüche in Dreiecksverhältnissen "Rückgriffskondition" und "Kondiktion" gegen Drittempfänger
Voraussetzungen Für Bereicherungsansprüche in Dreiecksverhältnissen. 'Rückgriffskondiktion' und 'Kondiktion Gegen Drittempfänger'