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Otto Kleinschmitt

  • Ueber begünstigung unter berücksichtigung des vorentwurfes und des gegenentwurfes zu einem deutschen reichsstrafgesetzbuch und der arbeiten der strafrechtskommissionUeber begünstigung unter berücksichtigung des vorentwurfes und des gegenentwurfes zu einem deutschen reichsstrafgesetzbuch und der arbeiten der strafrechtskommission