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Gerda Kreuzer

  • [Sektion] 181 BGB in seiner Anwendung auf die vom Vertreter sich selbst erteilte Zustimmung und die Berechtigung seiner Anwendung im Familienrecht[Sektion] 181 BGB in seiner Anwendung auf die vom Vertreter sich selbst erteilte Zustimmung und die Berechtigung seiner Anwendung im Familienrecht